Datensatz
Hunde - Meldefrist bei Standard-registrierung
Hundehalter:innen müssen ihre Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall vor der Weitergabe, mit einem Mikrochip kennzeichnen und registrieren lassen. Die Kennzeichnung und Registrierung wird von einer Tierärztin oder einem Tierarzt vorgenommen. Die Auswertung gibt Auskunft über die Einhaltung der Meldepflicht.
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Distributionen
Zusätzliche Informationen
Änderungsdatum
Datenbereitsteller
Identitas AG
Erstellt
Identifikatoren
dogs-delayedRegistrations@identitas
Kontaktmöglichkeiten
Periodizität der Abgrenzung
Zeitliche Abdeckung
2016-01-01 00:00 - 2025-07-31 23:59
Zielseite
Katalog
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