Gebäudeeingänge (Gebäude- und Wohnungsregister GWR)
Gebäudeeingänge bzw. Gebäudeadressen gemäss Gebäude- und Wohnungsregister (GWR). Ein Gebäudeeingang ist ein Zugang von aussen in ein Gebäude, wobei der Eingang durch eine Gebäudeadresse idenzifiziert ist. Die Gebäudeadressierung dient der Identifikation und dem Auffinden eines Gebäudes. Zudem erleichtert sie Planungsarbeiten und verbessert, insbesondere in Notfallsituationen, eine zielgerichtete Routenwahl. Die Gebäudeadresse setzt sich aus einem Strassennamen, einer Hausnummer (auch Eingangs- oder Polizeinummer genannt) und einer Ortschaft mit zugehöriger vierstelliger Postleitzahl (PLZ) zusammen. Die Kombination Strassenname und Hausnummer muss pro Ortschaft eindeutig sein, jede Adresse in der Schweiz gibt es somit nur einmal.Weitere Einzelheiten zur Gebäudeadressierung sind hier nachzulesen: https://www.bfs.admin.ch/bfsstatic/dam/assets/5566189/master (Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen)Einen Überblick über die im Register geführten Merkmal gibt folgendes Dokument: https://www.housing-stat.ch/files/881-2200.pdf (Merkmalskatalog 4.2) bzw. online unter https://www.housing-stat.ch/de/help/42.html (Online-Merkmalskatalog 4.2)Die rechtliche Grundlage stellt die entsprechende eidgenössische Gesetzgebung dar: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/376/de (Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR))
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