Gebäude (Gebäude- und Wohnungsregister GWR)
Gebäude gemäss Gebäude- und Wohnungsregister (GWR). Ein Gebäude ist ein auf Dauer angelegter, mit einem Dach versehener, mit dem Boden fest verbundener Bau, der Personen aufnehmen kann und zu Wohnzwecken oder Zwecken der Arbeit, der Ausbildung, der Kultur, des Sports oder jeglicher anderer menschlicher Tätigkeit dient; ein Doppel-, Gruppen- und Reihenhaus zählt ebenfalls als ein Gebäude, wenn es einen eigenen Zugang von aussen hat und wenn zwischen den Gebäuden eine senkrechte vom Erdgeschoss bis zum Dach reichende tragende Trennmauer besteht.Weitere Einzelheiten zur Erfassung von Gebäuden sind hier nachzulesen: https://www.housing-stat.ch/files/1754-2300.pdf (Weisung zur Erfassung der Gebäude in der amtlichen Vermessung (AV) und im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)) Einen Überblick über die im Register geführten Merkmal gibt folgendes Dokument: https://www.housing-stat.ch/files/881-2200.pdf (Merkmalskatalog 4.2) bzw. online unter https://www.housing-stat.ch/de/help/42.html (Online-Merkmalskatalog 4.2)Die rechtliche Grundlage stellt die entsprechende eidgenössische Gesetzgebung dar: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/376/de (Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR))
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