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Leerstehende Wohnungen

Als Leerwohnung gilt eine Wohnung, welche am Stichtag (1. Juni) unbesetzt, aber bewohnbar ist und zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf angeboten wird. Folgende Wohnungen gelten nicht als Leerwohnungen: a) unbesetzt, aber bereits vermietet oder verkauft; b) unbesetzt, aber nicht zur Miete oder zum Verkauf angeboten; c) nicht mehr als Wohnung (Arztpraxen etc.) angeboten; d) einem beschränkten Personenkreis vorbehalten (z.B. Dienstwohnung); e) aus bau-, sanitätspolizeilichen oder richterlichen Gründen gesperrt; f) für weniger als drei Monate angeboten.

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Distributionen

Zusätzliche Informationen

Änderungsdatum

 

Datenbereitsteller

Statistisches Amt 

Erstellt

 

Identifikatoren

100010@kanton-basel-stadt 

Kontaktmöglichkeiten

Open Data Basel-Stadt <opendata@bs.ch> 

Periodizität der Abgrenzung

Katalog

Katalogopendata.swiss

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