Datensatz
Leerstehende Wohnungen
Als Leerwohnung gilt eine Wohnung, welche am Stichtag (1. Juni) unbesetzt, aber bewohnbar ist und zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf angeboten wird. Folgende Wohnungen gelten nicht als Leerwohnungen: a) unbesetzt, aber bereits vermietet oder verkauft; b) unbesetzt, aber nicht zur Miete oder zum Verkauf angeboten; c) nicht mehr als Wohnung (Arztpraxen etc.) angeboten; d) einem beschränkten Personenkreis vorbehalten (z.B. Dienstwohnung); e) aus bau-, sanitätspolizeilichen oder richterlichen Gründen gesperrt; f) für weniger als drei Monate angeboten.
Nutzungsbedingungen
Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht.

- Sie dürfen diesen Datensatz für nicht kommerzielle Zwecke nutzen.
- Sie dürfen diesen Datensatz für kommerzielle Zwecke nutzen.
- Eine Quellenangabe ist Pflicht (Autor, Titel und Link zum Datensatz).
Distributionen
Zusätzliche Informationen
Änderungsdatum
Datenbereitsteller
Statistisches Amt
Erstellt
Identifikatoren
100010@kanton-basel-stadt
Kontaktmöglichkeiten
Periodizität der Abgrenzung
Kategorien
Katalog
Nutzungsbedingungen
Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht.

- Sie dürfen diesen Datensatz für nicht kommerzielle Zwecke nutzen.
- Sie dürfen diesen Datensatz für kommerzielle Zwecke nutzen.
- Eine Quellenangabe ist Pflicht (Autor, Titel und Link zum Datensatz).